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SoftCost Vermittlungsauftrag Die Innovation am Immobilienmarkt

Wenn ein(e) AbgeberIn bereit ist, die Erstbesichtigungen mit Interessent(Innen)en selbst durchzuführen, kann er IWR einen SoftCost Vermittlungsauftrag erteilen. Dazu stellt der Abgeber die Immobilie selbst online und wählt im Inseratenformular die SoftCost Variante. In unserem Angebot sind diese besonderen Immobilien mit einem typischen SoftCost Emblem gekennzeichnet (siehe auch rechts oben) und beinhalten keine Kontaktdaten des Abgebers.
Ist ein(e) MieterIn/KäuferIn an einem Objekt interessiert erfolgt eine Anfrage an IWR. Nach Prüfung der Identität werden die Kontaktdaten von der Abgeberin weitergeleitet. Im Unterschied zu einem Schlichten bzw. Alleinvermittlungsauftrag organisiert der/die InteressentIn bei einem SoftCost Auftrag die Erstbesichtigung mit dem Abgeber selbst. Besteht weiteres Interesse am Objekt kann der/die InteressentIn bzw. AbgeberIn IWR mit einbeziehen.

  1. Mieter/in oder Käufer/in interessiert sich für ein Inserat, welches mit SoftCost markiert ist

  2. Mieter/in oder Käufer/in verständigt IWR per e-mail - direkt im Inserat SoftCost-Anfrage an IWR versenden

  3. Mieter/in oder Käufer/in erhalten Kontaktdaten des Abgebers und vereinbaren einen Besichtigungstermin ohne IWR

  4. Sofortiger Abschluss oder Vereinbarung 2. Besichtigungstermin - mit Immobilienexperten von IWR

  5. IWR bietet Ihnen alle Dienstleistungen wie bei einem normalen Vermittlungsgeschäft - nur ohne Erstbesichtigung

  6. Erst nach dem Abschluss (Mietvertrag/Kaufvertrag) erhält IWR die reduzierte Provision

  7. SoftCost Provision für Mieter nur 0,5 Bruttomonatsmiete (BMM) netto; für Käufer nur 1,0% netto vom Kaufpreis

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